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Baurechtssammlung. Band 56: Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte 1994


Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte der Länder und anderer Gerichte zum Bau- und Bodenrecht, Band 56.


vergriffen


Baurechtssammlung. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte der Länder und anderer Gerichte zum Bau- und Bodenrecht / Baurechtssammlung, Band 56

zum Baurechtssammlung in Bänden. BRS Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte

Werner
1995
   
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Medium: Print
978-3-8041-3577-2
02.15.00 Bau- und Bodenrecht
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Reihe: Baurechtssammlung. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte der Länder und anderer Gerichte zum Bau- und Bodenrecht / Baurechtssammlung. Band: 56

Wenige Wochen, nachdem wir die Rechtsprechung des Jahres 1993 für den Band 55 zusammengestellt hatten, ist Prof. Dr. Konrad Gelzer im Oktober 1994 verstorben. Er steht mir nun nicht mehr mit seinem Rat und seiner Erfahrung zur Verfügung. In Respekt vor der geistigen und organisatorischen Leistung, mit der Prof. Dr. Gelzer die Baurechtssammlung zu einem Standardwerk für Baujuristen weiterentwickelt hat, will ich versuchen, diese Sammlung, die einen großen Teil seines Lebens begleitet hat, weiterzuführen. Der Aufbau der Sammlung bleibt daher im wesentlichen unverändert, zumal er eingeführt ist und sich in der Praxis bewährt hat.

Zwei kleine Änderungen habe ich dennoch vorgenommen: Das Denkmalschutzrecht habe ich aus der Nähe zur Verunstaltung im Bauordnungsrecht gelöst und - entsprechend den landesrechtlichen Gesetzeslagen - als selbständigen Abschnitt (E) aufgeführt. Dies erscheint mir konsequent, nachdem bereits die Rechtsprechung zum Natur- und Landschaftsschutz in einem selbständigen Kapitel wiedergegeben wird (F). Neu ist ein zusätzliches Kapitel »Städtebauliche Verträge«, ein Abschnitt, der aufgrund der §§ 6, 7 BauGB-MaßnahmenG, der geplanten Übernahme in das BauGB und des verstärkten Einsatzes dieses städtebaulichen Instruments vor allem in den neuen Bundesländern noch größere Aktualität erlangen wird.

Das führt zu einer weiteren Neuerung: Erstmals ist in der Baurechtssammlung die Rechtsprechung in den neuen Bundesländern vertreten, wenn zunächst auch nur mit acht Entscheidungen aus den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Hier hoffe ich auf weitere Einbindung der Oberverwaltungsgerichte, um die ich mich bemühen werde.

Münster, im September 1995, Hans-Dieter Upmeier