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Das Gesetzblatt für Baden-Württemberg ist das Verkündungsorgan für die Gesetze des Landes sowie für Rechtsverordnungen der obersten Landesbehörden, der Landesoberbehörden, der Regierungspräsidien und der höheren Sonderbehörden. Es wird ausschließlich in elektronischer Form geführt.

