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Goette, Wulf / Habersack, Mathias (Hrsg.)


Münchener Kommentar zum Aktiengesetz. AktG. Band 2: §§ 76-117, MitbestG, DrittelbG



Termin: Juni 2026

zum Münchener Kommentar zum Aktiengesetz. AktG. in 7 Bänden

C.H. Beck
7. Aufl. 2026
   
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Medium: Print
978-3-406-83372-4
07.04.21 Aktiengesellschaftsrecht, Europäische AG-SE, Übernahmerecht
08.16.00 Mitbestimmungsrecht

Es besteht eine Gesamtabnahmeverpflichtung.


Wer aktienrechtlich auf hohem Niveau tätig ist, ist auf wissenschaftlich fundierte, sorgfältig erstellte, präzise und umfassende Kommentierungen angewiesen. Der Münchener Kommentar zum AktG beantwortet nicht nur gelöste Rechtsfragen, sondern zeigt den Weg zur dogmatisch richtigen Lösung neu auftretender Konstellationen.

In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer Auflage
- Lösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragen
- Aktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -ergänzungen
- Praxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenz
- Erfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiet tätig sind
- Hinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts

Band 2 widmet sich den zentralen Bestimmungen des Aktienrechts zum Vorstand (§§ 76-94) und zum Aufsichtsrat (§§ 95-116). Kommentiert wird ferner § 117 AktG zur Schadensersatzpflicht bei Benutzung des Einflusses auf die Gesellschaft zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre. Ergänzt wird der Band durch die Kommentierung zum MitbestG sowie zum DrittelbG.

Hervorzuheben ist insbesondere die Bearbeitung folgender Themen:
- Organisationspflichten des Vorstands
- Compliance-Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Organhaftung, insbesondere Haftung für der Gesellschaft auferlegte Geldbußen
- Europarechtskonformität des deutschen Mitbestimmungsrechts
- Schnittstelle zwischen Erledigung von Vorstands- und Aufsichtsratsaufgaben/Informationsordnung für den AR
- Mitwirkung des AR an der Geschäftsführung im Rahmen von § 111 Abs. 4