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Details

Schindler, Hendrik / Schaffner, Petra


Virtuelle Beschlussfassung in Kapitalgesellschaften und Vereinen



Termin: Januar 2028

C.H. Beck
2. Aufl. 2028
   
Print
 
 
Medium: Print
978-3-406-83591-9
07.04.17 Vereinsrecht
07.04.20 Kapitalgesellschaften, allgemein, Corporate Governance

Die Beschlussfassung in Gesellschaftsorganen ohne persönliche Anwesenheit der Abstimmenden hat seit der COVID-19-Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen, auch wenn sie satzungsmäßig schon früher vorgesehen werden konnte. Nach zunächst befristeten Erleichterungen sind virtuelle Versammlungen mittlerweile für alle relevanten Gesellschaftsformen gesetzlich zugelassen.

Dieses Buch beleuchtet praxisgerecht Voraussetzungen und Bedingungen für virtuelle Beschlüsse in Kapitalgesellschaften und Vereinen. Neben der Beschlussfassung in Gesellschafter-, Haupt- oder Mitgliederversammlungen wird auch die virtuelle Willensbildung anderer Gesellschaftsorgane (Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte) dargestellt.

Inhaltliche Schwerpunkte sind, entsprechend der praktischen Bedeutung,
- die virtuelle Beschlussfassung der GmbH,
- die komplex geregelte virtuelle Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, auch im Lichte der Erfahrungen aus DAX-Unternehmen, und
- die virtuelle Mitgliederversammlung von Vereinen.
- Auf Zweifelsfragen beim Zustandekommen von Beschlüssen, bei der Dokumentation oder Beurkundung sowie der Fehlerhaftigkeit, Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit virtueller Beschlüsse gehen die Autoren detailliert ein.

Formulierungsvorschläge für Satzungsklauseln runden die Darstellung ab.
Sowohl die Bestrebungen des europäischen Gesetzgebers als auch die Tendenzen im Markt (u.a. Kostenersparnis und ökologische Vorteile durch Wegfall von Reisen an Versammlungsorte) lassen erwarten, dass die durch die Digitalisierung technisch ermöglichte virtuelle Beschlussfassung immer mehr genutzt wird.

Die zweite Auflage berücksichtigt die gesetzliche Fixierung der virtuellen Beschlussfassung bei der GmbH (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG), die Einführung der virtuellen Hauptversammlung bei der AG (§ 118a AktG), die Öffnung des Versammlungsbegriffs bei Personenhandelsgesellschaften durch das MoPeG (§ 109 Abs. 1 HGB) und die Zulassung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsänderung bei Vereinen (§ 32 Abs. 2 BGB).